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   BFH, 07.05.2002 - VII R 26/01   

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https://dejure.org/2002,10751
BFH, 07.05.2002 - VII R 26/01 (https://dejure.org/2002,10751)
BFH, Entscheidung vom 07.05.2002 - VII R 26/01 (https://dejure.org/2002,10751)
BFH, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - VII R 26/01 (https://dejure.org/2002,10751)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Zölle - Einfuhrumsatzsteuer - Ausgleichszinsen - Aktive Veredelung - Filmkamera - Wiederausfuhr - Zollkodex - Zollschuld - Gemeinschaftsware - Nichtgemeinschaftsware - Zollamtliche Überwachung

  • Judicialis

    FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehung der Einfuhrzollschuld; Ausfuhr von Waren - aktiver Veredelungsverkehr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZK Art 203, ZK Art 204, ZK Art 118, ZK Art 182, ZK Art 161, ZKDV Art 865
    Aktive Veredelung; Entzug; Zollamtliche Überwachung; Zollschuldentstehung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 09.11.2000 - VII B 101/00

    Entstehung der Zollschuld

    Auszug aus BFH, 07.05.2002 - VII R 26/01
    Den betreffenden Waren wurde damit der Status einer Gemeinschaftsware zuerkannt mit der Folge, dass dafür die Zollschuld durch Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung entstanden ist (vgl. auch Senatsbeschluss vom 9. November 2000 VII B 101/00, BFH/NV 2001, 498).
  • FG Düsseldorf, 25.06.2008 - 4 K 3738/07

    Nacherhebung des Zolls für von Estland nach Griechenland im Wege eines

    Der Senat sieht sich in seiner Rechtsauffassung durch das BFH-Urteil vom 7. Mai 2002 VII R 26/01 (BFH/NV 2002, 1354 - dort unter 1. c a.E.) bestätigt.

    Die vom BFH in seinem Urteil in BFH/NV 2002, 1354 dargestellte Gefahr der unzutreffenden Behandlung der Waren als Gemeinschaftswaren konnte sich ab ihrem Verbringen in das Zollgebiet der Gemeinschaft auswirken.

  • FG Hamburg, 15.01.2010 - 4 V 262/09

    Zollrecht: Aktive Veredelung - Keine Entstehung von Einfuhrabgaben aufgrund

    Deswegen könne - anders als in dem vom Antragsgegner zitierten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 07. Mai 2002 (VII R 6/01, BFH/NV 2002, 1354) - selbst bei einer ohnehin nur theoretisch möglichen erneuten Einfuhr der Aggregate eine Einfuhrabgabenbefreiung nicht, zumindest nicht ohne Weiteres erlangt werden, selbst wenn die streitgegenständliche Ausfuhranmeldungen als vermeintlicher Rückwarennachweis vorgelegt würden.

    a) Der BFH hat durch Urteil vom 07. Mai 2002 (VII R 26/01, BFH/NV 2002, 1354, ZfZ 2002, 378) entschieden, dass die Einfuhrzollschuld für Nichtgemeinschaftswaren gemäß Art. 865 Unterabs. 1 ZKDVO entsteht, wenn die Waren im Anschluss an den aktiven Veredelungsverkehr nicht - obwohl dies nach dem Inhalt der Entscheidungsgründe gemäß Art. 118, 182 Abs. 1 Anstrich 1 ZK, Art. 577, 578 ZKDVO a.F. erforderlich gewesen wäre - als Nichtgemeinschaftswaren zur Wiederausfuhr nach aktiver Veredelung, sondern zur Ausfuhr als Gemeinschaftswaren (Art. 161 ZK) angemeldet worden sind.

  • FG Hessen, 02.11.2017 - 7 K 1069/17

    Werden in ein externes Versandverfahren übergeführte und ohne Beendigung dieses

    Hierfür sprächen auch das Beispiel in Art. 865 Abs. 2 ZK-DVO und das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 07.05.2002 VII R 26/01 (BFH/NV 2002, 1354 ).
  • FG Hessen, 21.08.2017 - 7 K 1721/13

    Trotz Entstehens einer Zollschuld wegen fälschlichen Zuerkennens des Status eines

    Hierfür sprächen auch das Beispiel in Art. 865 Abs. 2 ZK-DVO und das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 07.05.2002 VII R 26/01 (BFH/NV 2002, 1354).
  • FG München, 06.05.2010 - 14 K 2058/07

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung durch Verwendung eines falschen

    Denn selbst wenn dies tatsächlich der Fall sein sollte, könnten diese als Gemeinschaftswaren wieder zollfrei in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeführt werden (vgl. BFH-Urteil vom 7. Mai 2002 VII R 26/01, ZfZ 2002, 378), obwohl sie als Nichtgemeinschaftswaren bei der Einfuhr zu verzollen sind.
  • FG München, 10.12.2009 - 14 K 1606/06

    Zollschuldentstehung durch Verwendung eines falschen Verfahrenscodes bei der

    Denn selbst wenn dies tatsächlich der Fall sein sollte, könnten diese als Gemeinschaftswaren wieder zollfrei in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeführt werden (vgl. BFH-Urteil vom 7. Mai 2002 VII R 26/01, ZfZ 2002, 378), obwohl sie als Nichtgemeinschaftswaren bei der Einfuhr zu verzollen sind.
  • FG München, 28.10.2009 - 14 K 3602/06

    Zollschuldentstehung aufgrund eines falschen Verfahrenscodes in der

    Denn selbst wenn diese tatsächlich ausgeführt worden sein sollten, könnten sie in diesem Fall theoretisch als Gemeinschaftswaren zollfrei wieder in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeführt werden (vgl. BFH-Urteil vom 7. Mai 2002 VII R 26/01, ZfZ 2002, 378).
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